Der Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss beschließt folgende Ergänzung mit in die städt. Garagen- und Stellplatzsatzung als 3. Ergänzung aufzunehmen:
§ 4
Mehr als 4 zusammenhängende Stellplätze bzw. Garagen sind nur über eine gemeinsame Zu- bzw. Abfahrt an die öffentliche Verkehrsfläche anzuschließen.
Gehen durch die Stellplatzanordnung auf dem Grundstück öffentliche Parkplätze an der Straße verloren, sind sie mit Ausnahme eines Parkplatzes auf dem Grundstück oder in angemessener Entfernung zu ersetzen.
Die Verwaltung wird ermächtigt die 3. Ergänzung der Satzung entsprechend auszuarbeiten und diese zur Fassung des Satzungsbeschlusses dem Stadtrat vorzulegen.
2.Beschluss:
Der Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss beschließt folgende Ergänzung mit in die städt. Garagen- und Stellplatzsatzung als 3. Ergänzung aufzunehmen:
§ 7
Zuwiderhandlungen gegen Regelungen dieser Satzung können gem. Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO mit einem Bußgeld belegt werden.
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
entgegen § 3 die erforderlichen Garagen und Stellplätze für Kraftfahrzeuge nicht in ausreichender Zahl herstellt;
entgegen § 4 Abs. 2 die höchstzulässige Breite von Zu- und Abfahrten zu Garagen und Stellplätzen für Kraftfahrzeuge überschreitet;
entgegen § 4 Abs. 6 Garagen und Stellplätze für Kraftfahrzeuge nicht ausreichend begrünt oder die Begrünung nicht erhält und
entgegen § 4 Abs. 7 die Herstellung der Stellplätze nicht rechtzeitig abschließt.
Die Verwaltung wird ermächtigt die 3. Ergänzung der Satzung entsprechend auszuarbeiten und diese zur Fassung des Satzungsbeschlusses dem Stadtrat vorzulegen.
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 4 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 9 |
2.Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 9 |