Der Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss stimmt der Erstellung einer Vorkaufsrechtssatzung zu. Dies gilt als Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat. Dieser solle die Verwaltung ermächtigen alles Weitere, bis zur Vorlage eines Satzungsbeschlusses im Stadtrat, zu veranlassen.
Der Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung wird im Süden begrenzt durch die Langgasse von der Zweiggasse bis zur Gartenstraße incl. Haus Nr. 1 und erstreckt sich ab Einmündung Unterlandstraße bis zur Einmündung Frühlingstraße. Im Norden grenzt der Geltungsbereich an die Grundstücke mit den Flurnummern: 45, 40, 65/2, 65/3, 85, 1699 (Schanzweg) und 1648.
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