Isolierte Befreiung - Errichtung eines Gartenhauses, Herrnweg 20
Beschluss:
Der Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss stimmt der beantragten isolierten Befreiung auf Errichtung eines Gartenhauses mit folgenden Befreiungen zu:
· Überschreitung der Baugrenze
· Abweichende Dachform- und Neigung, statt des festgesetzten Pultdachs und Dachneigung von 7°, soll das Gartenhaus mit einem Zeltdach und einer Dachneigung von 22 °errichtet werden.
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