Der Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss erteilt dem vorgelegten Bauantrag "Wohnhausanbau (1 WE)" auf dem Anwesen "Goethestraße 1" das gemeindliche Einvernehmen und stimmt gleichzeitig folgender Befreiung/Abweichung:
· Überschreitung der straßenseitigen Baugrenze
· Statt der max. zulässigen Zufahrtsbreite von 7,00 m wird die Zufahrt um ca. 16 m überschritten
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