Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (5 WE), Urbanusstraße 18
Beschluss:
Der Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss erteilt dem vorgelegten Bauantrag "Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (5 WE)" auf dem Anwesen "Urbanusstraße 18" mit folgenden Befreiungen und einer Abweichung das gemeindliche Einvernehmen:
Statt der zulässigen Zufahrtsbreite von max. 7,00 m wird die Zufahrt um 11,70 m überschritten
Geringfügige Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze durch Errichtung der Stellplätze
Statt der festgesetzten Dachneigung von 26-30° soll das Dach mit einer Dachneigung von 36° errichtet werden
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