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öffentlich


Wohnhausanbau, Frühlingstraße 50




Beschluss:
 
Der Stadtrat erteilt dem Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhausanbaus, Anwesen Frühlingstr. 50, das gemeindliche Einvernehmen und stimmt gleichzeitig folgenden Anträgen auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu:
-       Überschreitung von der maximal zulässigen Grundflächenzahl (GRZ)
-       Überschreitung der Baugrenze um ca. 3 - 4 m (Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung bereits gefasst).

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
20
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1
Anwesende Mitglieder:
21
 

 



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Tel.: 09372/133-0
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