Der Stadtrat erteilt dem Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhausanbaus, Anwesen Frühlingstr. 50, das gemeindliche Einvernehmen und stimmt gleichzeitig folgenden Anträgen auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu:
- Überschreitung von der maximal zulässigen Grundflächenzahl (GRZ)
- Überschreitung der Baugrenze um ca. 3 - 4 m (Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung bereits gefasst).
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