zu TOP 05.5 TOP 06
öffentlich


Aufstellungsbeschluss Himmeltaler Hof




Beschluss:
 
Der Stadtrat stimmt der Aufstellung des Bebauungsplans "Himmeltaler Hof" im zweistufigen Regelverfahren zu.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt umgrenzt:
-       Im Norden von den Flurstücken mit den Fl. Nrn. 242, 230 und 101/23 (jeweils geschnitten)
-       Im Osten vom Flurstück mit der Fl. Nr. 215/3.
-       Im Süden von den Flurstücken mit den Fl. Nrn. 218, 226 und 7845.
-       Im Westen von den Flurstücken mit den Fl. Nrn. 393/1 und 7844.
 
Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
15
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
21
 
 
 

 



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