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öffentlich


Neubau Einfamilienwohnhaus mit Carport, Gartenstraße 12



 

Beschluss:
 
Der Stadtrat stimmt dem geplanten Bauvorhaben "Neubau Einfamilienwohnhaus mit Carport" auf dem Anwesen Gartenstraße 12 mit folgenden Befreiungen, Abweichungen und Ausnahme zu:
 
Befreiungsanträge:
-       Traufhöhe am Hauptgebäude wird um 0,51 m zum Bezugspunkt der Gehwegkante bzw. gemessen zum Gelände um 1,48 m überschritten (festgesetzt max. 6,00 m)
-       Traufhöhe des Carports/Vordach wird um 0,25 m zum Bezugspunkt der Gehwegkante bzw. gemessen zum Gelände um 1,23 m überschritten (festgesetzt max. 2,75 m)
-       Baulinie wird durch das Carport/Vordach um insg. 16,08 m² überschritten
-       Die Mindestgröße vom Grundstück beträgt nur 433 m², statt festgesetzt 500 m²
 
Antrag auf Ausnahme:
Statt dem festgesetzten Stauraum vor Garagenausfahrten von mindestens 5,00 m wird der Stauraum um 1,50 m bzw. 1,54 m unterschritten.
 
Anträge auf Abweichung:
-       Statt der festgesetzten Zufahrtsbreite von 7,00 m wird die Zufahrtsbreite um 0,94 m überschritten (Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsatzung)
-       Der Carport hält gemessen zum natürlichen Gelände die mittlere Wandhöhe von 3,00 m nicht ein, daher werfen die Abstandsflächen bis zu 3,98 m auf das Nachbargrundstück
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
19
 

 



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