Der Stadtrat stimmt dem geplanten Bauvorhaben "Neubau Einfamilienwohnhaus mit Carport" auf dem Anwesen Gartenstraße 12 mit folgenden Befreiungen, Abweichungen und Ausnahme zu:
Befreiungsanträge:
- Traufhöhe am Hauptgebäude wird um 0,51 m zum Bezugspunkt der Gehwegkante bzw. gemessen zum Gelände um 1,48 m überschritten (festgesetzt max. 6,00 m)
- Traufhöhe des Carports/Vordach wird um 0,25 m zum Bezugspunkt der Gehwegkante bzw. gemessen zum Gelände um 1,23 m überschritten (festgesetzt max. 2,75 m)
- Baulinie wird durch das Carport/Vordach um insg. 16,08 m² überschritten
- Die Mindestgröße vom Grundstück beträgt nur 433 m², statt festgesetzt 500 m²
Antrag auf Ausnahme:
Statt dem festgesetzten Stauraum vor Garagenausfahrten von mindestens 5,00 m wird der Stauraum um 1,50 m bzw. 1,54 m unterschritten.
Anträge auf Abweichung:
- Statt der festgesetzten Zufahrtsbreite von 7,00 m wird die Zufahrtsbreite um 0,94 m überschritten (Abweichung von der Garagen- und Stellplatzsatzung)
- Der Carport hält gemessen zum natürlichen Gelände die mittlere Wandhöhe von 3,00 m nicht ein, daher werfen die Abstandsflächen bis zu 3,98 m auf das Nachbargrundstück
Ja-Stimmen: | 19 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 19 |