Anpassung der Aufwandsentschädigung des Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden analog der Entschädigung der Fraktionsvorsitzenden
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Anpassung der Aufwandsentschädigung des Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden analog der Entschädigung der Fraktionsvorsitzenden.
Die Satzung des Gemeindeverfassungsrechts ist entsprechend anzupassen.
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