Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gebührensatzung in der inhaltlichen Fassung vom 17.11.23 wie vorgetragen dem Stadtrat zur Beschlussfassung als final ausgearbeitete Fassung vorzulegen. Die Verträge mit den Bestattern können entsprechend nach SR Beschluss auf dieser Basis neu geschlossen werden.
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